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Hall-Wattens Tourismus
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Tourismusverband Region Hall-Wattens verpflichtet sich, seine Website gemäߧ 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hall-wattens.at.

Konformitätsstatus mit den Anforderungen
Diese Website entspricht teilweise der Konformitätsstufe AA der 'Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.1' oder der geltenden europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) aufgrund der folgenden Inkompatibilitäten und Ausnahmen.

Nicht zugängliche Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich

(a) Inkompatibilität mit Normen für Barrierefreiheit
Bei einigen aufgezeichneten Videos fehlen Untertitel, so dass der gesprochene Inhalt für gehörlose Nutzer nicht zugänglich ist. Dies bedeutet, dass das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (aufgezeichnete Untertitel) nicht erfüllt ist.
Neue Videos werden mit Untertiteln versehen, sobald sie veröffentlicht werden.
Die Suchergebnisse werden dynamisch auf derselben Seite angezeigt, auf der die Suche gestartet wurde. Das bedeutet, dass z. B. der Seitentitel und die Anzeige der Seitenposition unverändert bleiben. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nicht auf dem Bereich mit den Suchergebnissen, nachdem die Suche abgeschickt wurde. Screenreader-Benutzer erhalten keine Informationen über die Änderung des Inhalts der besuchten Webseite. Der Bereich mit den Suchergebnissen ist nicht direkt über die Tastatur erreichbar. Es ist nicht möglich, z.B. den Sprungmarken-Link zum Inhalt (Accesskey 1) zu nutzen (WCAG 2.4.1 Sprungblöcke). In der Seitennavigation zum Blättern zwischen Suchergebnisseiten können Links zur letzten Seite oder zur ersten Seite nicht mit der Tastatur (Tabulator-Taste) fokussiert werden (WCAG 2.4.1 Keyboard und 2.4.3 Focus Order).

b) Unzumutbare Belastung
Unsere Videos werden auf der Videoplattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Für einige dieser Videos können die erforderlichen Audiobeschreibungen nicht bereitgestellt werden. Dies bedeutet, dass das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (aufgezeichnete Audiobeschreibung) nicht erfüllt ist. Wir sind der Ansicht, dass eine Korrektur eine unverhältnismäßige Belastung im Hinblick auf die Zugänglichkeitsstandards darstellen würde.

c) Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der Vorschriften
Viele meist alte PDF- und Office-Dokumente sind nicht zugänglich. Zum Beispiel sind PDF-Dokumente nicht oder nur unzureichend so gekennzeichnet, dass sie von Screenreadern nicht erkannt und genutzt werden können. Das bedeutet, dass das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt ist.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit bestimmten Dokumenten haben. Auf Anfrage werden wir den Inhalt zugänglich machen und dann die Dokumente ersetzen oder zugängliche Alternativen hinzufügen. Bei neuen Dokumenten verpflichten wir uns, sie vor der Veröffentlichung gemäß WCAG 2.1 zugänglich zu machen und PDF/UA-konform zu gestalten.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.

Feedback und Kontakt
Die Angebote und Dienstleistungen auf dieser Website werden ständig verbessert, ausgetauscht und erweitert. Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sind uns dabei sehr wichtig.
Wenn Sie Barrieren feststellen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern - Probleme, die nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, Mängel bei der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen - teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte senden Sie alle Mitteilungen und Vorschläge an info@hall-wattens.at mit dem Betreff "Report a barrier on www.hall-wattens.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie uns die URL der betreffenden Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Tourismusverband Region Hall-Wattens
Unterer Stadtplatz 19, 6060 Hall in Tirol
M: info@hall-wattens.at
T: 0043/5223/455440

Optionaler Inhalt: Zusätzliche Informationen und Bedienungshilfen
Die Website www.hall-wattens.at wurde im Oktober 2019 komplett modernisiert.
Das Internetteam des Tourismusverbandes Hall-Wattens ist bestrebt, seine Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Seit 2008 folgen wir den WCAG 2.0 Richtlinien für barrierefreie Inhalte, in Übereinstimmung mit dem nationalen Gesetz "E-Government Gesetz 2004" und den geltenden Antidiskriminierungsvorschriften.

Antragsverfahren
Bei unbefriedigenden Antworten der oben genannten Kontaktmöglichkeiten kann eine Beschwerde bei der Ombudsstelle für Barrierefreiheit und mobile Anwendungen des Landes Tirol eingereicht werden. Die Beschwerde wird daraufhin geprüft, ob ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der landesgesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörper vorliegt. Ist die Beschwerde berechtigt, hat die Volksanwaltschaft Handlungsempfehlungen an das Land oder die betroffenen juristischen Personen auszusprechen und Maßnahmen zur Behebung der betreffenden Mängel vorzuschlagen. Weitere Informationen über das Beschwerdeverfahren sind auf der Website des Büros des Bürgerbeauftragten für Internetzugang und mobile Anwendungen verfügbar.

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