Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hotellerie
I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Der Tourismusverband Region Hall-Wattens tritt in der Geschäftsbeziehung mit einem Buchenden als Vermittler auf. Ein Vertrag wird somit zwischen dem Buchenden und dem Beherbergungsunternehmen (BU) abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Allfällige wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend zu machen und ohne jegliche Haftung oder Mithaftung des Tourismusverbandes Region Hall-Wattens. Der Tourismusverband Region Hall-Wattens wird mit dem Buchenden vereinbaren, dass für den Beherbergungsvertrag sowie für die Vermittlung desselben die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) beschlossen Hotellerie am 15.11.2006 sowie der hier angeführten ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung Rechtswirksamkeit haben.
Die ÖHVB stehen unter folgender Internetadresse zum Download bereit:
II. Aus den ÖHVB wird insbesondere der Abschnitt "Stornierungen" auszugsweise festgehalten:
F Bis längstens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Buchenden können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Buchender als auch BU, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag einseitig lösen. Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
F Bis längstens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Buchenden kann der Beherbergungsvertrag vom Gast mit einer entsprechenden Stornogebühr aufgelöst werden. Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein. Es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 40 Prozent des Arrangementpreises zu bezahlen.
F Bei Storno bis 1 Woche vor dem Ankunftstag beträgt die Stornogebühr 70 Prozent und innerhalb der letzten Woche 90 Prozent des Arrangementpreises.
Der Tourismusverband Region Hall-Wattens wird zu jeder Buchung dem Buchenden eine Annulationskostenversicherung anbieten. Die Prämie geht zu Lasten des Buchenden.
III. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Vertragspartner vereinbaren für den Beherbergungsvertrag sowie den Vermittlungsvertrag österreichisches Recht.
2. Nebenabreden wurden keine getroffen.
3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft - auch über den Bestand des Rechtsgeschäftes - wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Windischgarsten vereinbart.
5. Erfüllungsort der Leistungen des Tourismusverbandes Region Hall-Wattens ist die Stadt Hall.
6. Das Beherbergungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass für sämtliche Vermittlungen, die österreichischen Hotelvertragsbedingungen Rechtswirksamkeit haben; zudem erklärt das Beherbergungsunternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu kennen, ausgehändigt erhalten zu haben und vollumfänglich für jede Vermittlung zu akzeptieren.
7. Der Tourismusverband Region Hall-Wattens verarbeitet personen- und unternehmensbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen wie auch allenfalls vermittelten Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Der Tourismusverband Region Hall-Wattens ist berechtigt, diese Daten an vom Tourismusverband Region Hall-Wattens beauftragten Partnern zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Reservierungsanfragen oder Buchungen abzuwickeln. Wenn sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, ist der Tourismusverband Region Hall-Wattens darüber hinaus berechtigt, die vom Gast erhaltenen Daten zum Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
8. Für den Inhalt des von den Beherbergungsunternehmen zur Verfügung gestellte Bildmaterial wird für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen.
Impressum gemäß ECG
Tourismusverband Region Hall-Wattens
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